Aktuelle Hinweise zum Gedenkstättenbesuch


Liebe Besucher*innen, liebe Interessiere, 

bitte beachten Sie unsere aktuellen Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie.


Mit der 28. Corona-Bekämpfungsverordnung, die am 24.11.2021 in Kraft tritt, gelten auch für die Gedenkstätten die folgenden 2G-Regelungen:

„Der Zugang (…) ist nur noch für Personen zulässig, die genesene oder geimpfte Personen sind. Ausnahmen hiervon bestehen zum einen für Personen, die aus medizinischen Gründen nicht gegen das Coronavirus geimpft werden können (hierfür muss eine qualifizierte ärztliche Bescheinigung über die entsprechende Diagnose vorgelegt werden) sowie generell für Kinder und Jugendliche bis einschließlich 11 Jahre. Für Kinder von 12 bis 17 Jahren wird ein zusätzlicher Test benötigt. In beiden Ausnahmefällen müssen die entsprechenden Personen dann aber einen Testnachweis nach § 3 Abs. 5 vorlegen (nicht älter als 24 Stunden).“

Das heißt, alle nicht geimpften oder genesenen Personen, auch Schüler*innen müssen einen Test von einem zertifizierten Testcenter vorlegen; Tests, die in der Schule durchgeführt werden, gelten NICHT.

Bitte benachrichtigen Sie uns UMGEHEND, ob Sie unter diesen Bedingungen an bereits gebuchten Termin festhalten möchten.

Wir bedauern diese Umstände und würden uns sehr freuen, wenn wir Sie unter Einhaltung aller Vorgaben begrüßen dürften, haben aber auch Verständnis dafür, wenn Sie in dieser Situation von einem Besuch der Gedenkstätte KZ Osthofen Abstand nehmen können und möchten.

 

Alternativ können wir Ihnen auch ein pädagogisches Angebot in digitaler Form unterbreiten, nähere Informationen dazu finden Sie unter Digitale Angebote (gedenkstaette-osthofen-rlp.de). Gerne können Sie uns dazu kontaktieren unter 06242-910810 oder per Mail an info@ns-dokuzentrum-rlp.de .

Mit freundlichen Grüßen und den besten Wünschen - BLEIBEN SIE GESUND!

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