Ziele und Aufgaben
Sowohl in den landeseigenen Gedenkstätten in Osthofen und Hinzert als auch an anderen Orten der Erinnerung in Rheinland-Pfalz können Kunst und Kultur auf verschiedene Weise einen Beitrag leisten, die menschen- und kulturfeindliche Politik des zwischen 1933 und 1945 nationalsozialistischen Deutschland nicht in Vergessenheit geraten zu lassen. Kunst und Kultur können mit ihren eigenen Ausdrucksformen aktuelle demokratiefeindliche Bestrebungen deutlich machen und Hinweise dazu geben, welche Möglichkeiten des friedlichen und toleranten Zusammenlebens in der Gesellschaft verstärkt auszubauen sind.
Historisch-politische Bildung einerseits und Kultur und Kunst andererseits können und müssen in der Gedenkarbeit wie in der Gestaltung unserer Demokratie zukunftsorientiert zusammenarbeiten.
Der Kunst- und Kulturbeirat berät die Landeszentrale für politische Bildung Rheinland-Pfalz in Fragen, welche die Einbeziehung von Kunst und Kultur in die Gedenkarbeit des Landes betreffen.
Kunst und Kultur in der politischen Bildung
Künstlerische Arbeit und kulturelle Bildung bereichern die Vermittlungsmethoden politischer Bildung. Bei der Vermittlung historischer Inhalte können sie die Vergangenheit über kulturelle Brücken der Kunstsparten mit der Gegenwart der Nutzer politischer Bildung verknüpfen. Die dadurch ermöglichte Empathie mit Menschen ergänzt die Wissensvermittlung und schaffte Motivationsansätze für die pädagogische Arbeit. In den letzten gut zwanzig Jahren der Gedenkstättenarbeit in Rheinland-Pfalz wurden mit dem Einsatz von Kunst und Kultur sehr viele positive Erfahrungen gesammelt. Diese Erfahrungen sollen künftig noch stärker für die gesamte politische Bildung genutzt werden.
Als Maßstab für das Gelingen setzt der Kunst- und Kulturbeirat voraus, dass politische Bildung, insbesondere in den landeseigenen KZ-Gedenkstätten Osthofen und Hinzert, und kulturelle Bildung, bzw. künstlerische Arbeit ihre gemeinsamen Projekte im Dialog entwickeln und die Geschichte der Gedenkorte immer in ihren Planungen mitdenken. Dabei stehen die Menschenrechte als unveräußerliche Güter des einzelnen Menschen im Mittelpunkt aller Betrachtungen. Methodisch orientiert sich die Gedenkstättenpädagogik wie die politische Bildung des Landes dabei an den Grundsätzen des „Beutelsbacher Konsenses“ mit Überwältigungsverbot, Darstellung von Kontroversen, Ermöglichung eines eigenen Standpunktes.
Vor diesem Hintergrund beruft die Landeszentrale für politische Bildung Rheinland-Pfalz einen „Kunst- und Kulturbeirat zur politischen Bildung in Rheinland-Pfalz“. Der Beirat wird gebildet zur Beratung der Landeszentrale in allen Fragen, welche die Einbeziehung von Kunst und Kultur in ihre Bildungsarbeit betreffen.
Struktur und Arbeitsweise
Der Kunst- und Kulturbeirat setzt sich zusammen aus Vertretern*innen des Kunst- und Kulturlebens, die der politischen Bildung und der Gedenkarbeit verbunden sind, sowie aus Vertreter*innen der staatlichen und bürgerschaftlichen Gedenkarbeit in Rheinland-Pfalz. Der Beirat tagt in der Regel zwei Mal pro Jahr.
Dem „Kunst- und Kulturbeirat zur politischen Bildung in Rheinland-Pfalz“ gehören an:
Die Mitglieder des „Kunst- und Kulturbeirats zur politischen Bildung in Rheinland-Pfalz“ werden durch den*die Direktor*in der Landeszentrale für politische Bildung Rheinland-Pfalz für jeweils drei Jahre berufen.
Der „Kunst- und Kulturbeirat zur politischen Bildung in Rheinland-Pfalz“ hat beratenden und empfehlenden Charakter für die Landeszentrale für politische Bildung Rheinland-Pfalz. Er berät die Landeszentrale in Fragen der Einbeziehung von Kunst und Kultur in ihre Bildungsarbeit, insbesondere in der Gedenkarbeit. Der Beirat fasst seine Entscheidungen mit einfacher Mehrheit. Er tagt in der Regel zweimal im Jahr. Zu den Sitzungen wird von der*dem Vorsitzenden unter Beifügung der Tagesordnung mit einer Frist von drei Wochen eingeladen.
Die Mitglieder des „Kunst- und Kulturbeirats zur politischen Bildung in Rheinland-Pfalz“ arbeiten ehrenamtlich. Die Mitglieder des Beirates erhalten Auslagenerstattung nach Stufe C des Landesreisekostenrechts. Der Beirat bedient sich zur Erfüllung seiner Aufgaben der Landeszentrale für politische Bildung.
Grundvoraussetzungen für Projekte
Grundvoraussetzungen für Kunst- und Kulturprojekte in der politischen Bildung sind:
Künstlerische Arbeit und kulturelle Aktivitäten in Gedenkstätten oder an Orten politischer Bildung haben immer auch eine pädagogische Funktion in der Gedenkarbeit und der politischen Bildung. Politische Bildung und Gedenkstättenarbeit fordern die Beschäftigung mit menschlicher Individualität. Dialog und Dialektik, Gespräch mit dem Gegenüber und Veränderungen bestimmen den hermeneutischen Prozess. Eindimensionale Erklärungsmuster führen an Struktur und Erfahrung von politischer Bildung und Gedenkstättenarbeit vorbei.
Von Kunstprojekten in der politischen Bildung und in der Gedenkstättenarbeit wird grundsätzlich erwartet, dass sie dialogbereit sind und zwar in Bezug auf:
Diese Richtlinien haben Gültigkeit seit dem 01. März 2014.
Vorstand (Stand Juni 2020):
Leitung:
Mitglieder:
Für die Landeszentrale für politische Bildung wirken im Kunst- und Kulturbeirat mit:
Ansprechpartnerin:
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