Jüdische Häftlinge


„Besonderen Hass hatte die Lager-SS in Osthofen gegen zwei Juden aus Mainz (…), die fast jeden Tag geschlagen und misshandelt wurden. Beide lagen im großen Schlaf- und Aufenthaltsraum neben mir. Bevor sie von der Misshandlung zurückkamen, lockerten wir ihre Strohsäcke auf, damit sie besser liegen konnten.“
Walter Deeg, ehemaliger Häftling aus Gießen

„Als ich wenig später das Mittagessen verweigerte, fragte mich die Wache nach dem Warum. Ich antwortete, dass heute (…) ein jüdischer Festtag sei, an dem gefastet werde. Man befahl mir aufzustehen und mitzukommen. Mein Wächter führte mich ins Wachlokal und schlug dort mit dem Gummiknüppel auf mich ein. Als ich mich wehrte, kamen die dort herumstehenden SS-Leute hinzu und schlugen solange auf mich ein, bis ich bewusstlos am Boden lag.“
Ernst Katz, ehemaliger Häftling aus Hungen

Die SS zwingt Wormser Juden am Neuhäuser Tunnel KPD-Parolen abzuwaschen.

Unter den etwa 1850 Schutzhäftlingen des Konzentrationslagers Osthofen, deren Namen heute bekannt sind, befanden sich 150 Häftlinge jüdischen Glaubens (Stand: März 2020). Viele von ihnen waren zunächst wegen politischer, gegen das NS-Regime gerichteter Aktivitäten verhaftet worden. Ab August 1933 forderte der hessische Landespolizeipräsiden Dr. Werner Best durch die Staatspressestelle öffentlich dazu auf, Juden, „die die gebotene Zurückhaltung außer Acht lassen“, in Schutzhaft zu nehmen und nach Osthofen zu überstellen.

Die stereotypen Anklagen lauteten „Rassenschande“ (verbotene Beziehungen mit Nicht-Juden) und „unsoziales Verhalten“. Im Vergleich zu ihren Mithäftlingen wurden die jüdischen KZ-Insassen besonders schlecht behandelt, häufiger gedemütigt, geschlagen und auf andere Weise misshandelt. Bereits bei Errichtung des KZ Osthofen wurden jüdische Geschäftsleute in großem Umfang zum Unterhalt und zur Finanzierung des Lagers herangezogen: Die Lagerwache beschlagnahmte ohne jegliche rechtliche Grundlage Transportfahrzeuge, Decken, Arbeitskleidung und verschiedene Einrichtungsgegenstände bei jüdischen Geschäftsleuten. Familienangehörige von jüdischen Häftlingen oder diese Häftlinge selbst mussten Nahrungsmittel oder Wein „stiften“, um freigelassen zu werden.

(Quelle: NS-Dokumentationszentrum Rheinland-Pfalz)

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