Vortrag: "Die Novemberpogrome im Spiegel von Widergutmachungsakten aus Rheinland-Pfalz"


Lassen sich die NS-Verbrechen "wieder gut machen"?

Am Dienstag, den 25. November 2025 laden die Landeszentrale für politische Bildung Rheinland-Pfalz und der Förderverein Projekt Osthofen e.V. zu dem Vortrag "Die Novemberpogrome im Spiegel von Wiedergutmachungsakten aus Rheinland-Pfalz" in die Gedensktätte KZ Osthofen ein.

Die Rückerstattung während der NS-Zeit enteigneter oder geraubter Vermögenswerte begann auf Veranlassung der Alliierten schon direkt nach Ende des Zweiten Weltkrieges.

Hinzu kamen in den 1950er Jahren Entschädigungen für Eingriffe in Lebenschancen wie z. B. Freiheitsentzug, Gesundheitsschäden oder Einschränkungen im beruflichen Fortkommen und viele weitere Regelungen. Gesetze und Verordnungen der Bundesrepublik Deutschland versuchten im Verlauf der auch im Ausland äußerst umstrittenen Wiedergutmachungspolitik den Opfern der NS-Verbrechen einigermaßen gerecht zu werden.

Mit den häufig langwierigen Rückerstattungsverfahren gingen nicht nur Herausforderungen, sondern auch erhebliche Versäumnisse einher: Viele Opfer und deren Hinterbliebene stellten aus moralischen Erwägungen keine Anträge auf Wiedergutmachung. Sie begründeten dies damit, dass man die monströsen Verbrechen überhaupt nicht „wieder gut machen“ könne. Die umfangreiche Bürokratie ließ zudem viele – vor allem die im Ausland Lebenden – verzweifeln, waren sie es doch, die etwa beweisen mussten, dass sie selbst oder Angehörige inhaftiert und/oder in KZs ermordet und ihr gesamtes Vermögen vom Staat oder von Nachbarn geraubt wurden. Viele Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter bemühten sich redlich, Gerechtigkeit walten zu lassen, während andere grundsätzlich davon ausgingen, dass Antragstellerinnen und Antragsteller unaufrichtig waren und einzig finanzielle Interessen verfolgten. Kritiker des Verfahrens sprachen vom „Krieg gegen die Opfer“ oder auch von der „zweiten deutschen Schuld“. Dabei blieben viele Verfolgtengruppen (z.B. Sinti und Roma, Zwangsarbeiter, Zwangssterilisierte, Kommunisten, Wehrmachtsjustizopfer, „Asoziale“, Homosexuelle…) lange Zeit und teilweise bis heute von einer Entschädigung ausgeschlossen.

Dennoch dokumentieren die Akten eindrücklich die vielfältigen staatlichen Repressions- und Verfolgungsmaßnahmen des NS-Regimes, darunter auch die Gewalt der Novembertage von 1938. Der Vortrag beleuchtet anhand ausgewählter Einzelfallakten des heutigen „Amtes für Wiedergutmachung“ die Pogromereignisse und die weitreichenden Folgen für die Betroffenen. Darüber hinaus wird die Frage aufgeworfen, welche Auswirkungen dieser langjährige Prozess auf die deutsche Gesellschaft und die Antragstellenden bis heute hat.

Vor den Augen zahlreicher Zuschauender werden die Möbel jüdischer Einwohner auf der Straße verbrannt, Ockenheim 10.11.1938
Copyright: Pfarrarchiv Ockenheim; Gestaltung: Eichfelder Artworks

Veranstaltende
Landeszentrale für politische Bildung RLP und dem Förderverein Projekt Osthofen e.V.

Datum und Uhrzeit
Sonntag, der 23. November 2025 um 14.00 Uhr

Anmeldung
Um eine Anmeldung unter der Mail info@ns-dokuzentrum-rlp.de oder unter der T.: 06242-910810 wird geben.

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