Die Schutzhaft sowie die Einweisung in das KZ Osthofen wurden in der Regel von den zuständigen Kreisämtern der damaligen drei Provinzen Rheinhessen (heute in Rheinland-Pfalz), Oberhessen und Starkenburg angeordnet bzw. verfügt.
Verantwortlich war bis zu dessen Amtsenthebung im Herbst 1933 der Staatskommissar für das Polizeiwesen in Hessen, Dr. Werner Best, seit Juni 1933 im Amt des Landespolizeipräsidenten. Ab Oktober 1933 lag die Zuständigkeit beim hessischen Staatsminister Philipp Wilhem Jung. Aus nahezu allen Städten und Gemeinden des Volksstaates sind Häftlinge nachgewiesen.
(Quelle: NS-Dokumentationszentrum Rheinland-Pfalz)
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